Allgemeine Geschäftsbedingungen
MPI LED- & Energiekonzepte GmbH
Stand: 05/2024
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der MPI LED- & Energiekonzepte GmbH (nachfolgend „MPI“ genannt) gegenüber ihren Kunden.
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Abweichende, widersprechende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird von MPI ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Vertragsgegenstand
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Vertragsgegenstand sind die Lieferung von LED-Produkten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Planung, Umrüstung und Installation von LED-Beleuchtungssystemen.
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Alle Angebote von MPI sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch MPI zustande.
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Im Rahmen der Umrüstung von Beleuchtungsanlagen übernimmt MPI erforderlichenfalls die Erneuerung elektronischer Komponenten ab der Unterverteilung. Die Einhaltung einschlägiger Normen (u.a. DIN 43870, DIN VDE 0100, DIN EN 62305-3) wird vorausgesetzt. Zusätzlicher Aufwand aufgrund von Abweichungen von diesen Normen ist nicht im Angebot enthalten.
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Soweit nicht ausdrücklich beauftragt, obliegt die Sicherstellung von Überspannungsschutz und Blitzschutz der umgerüsteten Sportanlage dem Kunden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
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Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Versand- und Verpackungskosten.
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Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
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Bei Zahlungsverzug ist MPI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
§ 4 Vorleistungen des Auftraggebers
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Der Auftraggeber ist für die Einholung erforderlicher Genehmigungen im Rahmen von Bauvorhaben eigenverantwortlich, es sei denn, diese Leistungen wurden ausdrücklich MPI übertragen.
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Bei Installationen auf bestehenden Masten oder Konstruktionen ist der Auftraggeber für die statische Prüfung und die Sicherstellung der Tragfähigkeit verantwortlich.
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Verzögerungen oder Zusatzkosten, die durch fehlende oder nicht erbrachte Vorleistungen entstehen (z. B. Anfahrt, Gerätemiete, Übernachtungskosten), trägt der Auftraggeber. Bleiben erforderliche Vorleistungen aus, ist MPI berechtigt, 60 % der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach dem ursprünglich geplanten Einbauzeitpunkt zu berechnen.
§ 5 Lieferung und Lieferzeit
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Verbindliche oder unverbindliche Liefertermine bedürfen der Schriftform.
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Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer, von MPI nicht zu vertretender Umstände (z. B. Streik, behördliche Anordnungen) berechtigen MPI, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
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Gerät MPI mit der Lieferung in Verzug, ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf von vier Wochen ab einem unverbindlichen Liefertermin schriftlich eine Nachfrist zu setzen.
§ 6 Inbetriebnahme
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Die Inbetriebnahme erfolgt durch den Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders im Angebot geregelt. Die Erfüllung einschlägiger Vorschriften (z. B. DIN VDE 0105, DGUV Vorschrift 3) obliegt dem Kunden.
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MPI führt einen Testbetrieb zur Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit durch. Eine abschließende Aktivierung der Anlage erfolgt erst nach normgerechter Inbetriebnahme. Nur in diesem Fall besteht Garantieanspruch auf die gelieferten Komponenten.
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Erfolgt keine Mängelanzeige binnen 14 Tagen nach Fertigstellung, gilt das Projekt als abgeschlossen. Die Inbetriebnahme kann dann durch den Kunden oder nach gesonderter Beauftragung durch MPI erfolgen. Die normkonforme Prüfung bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Garantie und Gewährleistung
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Für gelieferte Bauteile gelten je nach Komponente unterschiedliche Garantiebestimmungen. Anfahrts-, Personal- oder Maschinenkosten sind nicht Bestandteil der Garantie.
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Entscheidet sich der Kunde für die Montage von verschleißanfälligen Bauteilen außerhalb der Griffhöhe, trägt er die daraus entstehenden Wartungs- und Austauschkosten selbst.
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Individuelle Kundenwünsche, die vom Angebot oder der geplanten Lösung abweichen, können kostenpflichtig sein. Für daraus resultierende Funktionsänderungen übernimmt MPI keine Haftung für die ursprüngliche Leistung.
§ 8 Reklamationen
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Reklamationen sind ausschließlich an die E-Mail-Adresse service@led-sport.com zu richten.
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Reklamationen sind frühestens einen Tag nach dem Einbau möglich.
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Reklamationen gegenüber Mitarbeitern oder Subunternehmern sowie über andere Kommunikationskanäle gelten nicht als formelle Reklamationen. Kosten, die durch eigenständige Beauftragungen an MPI vorbei entstehen, trägt der Kunde.
§ 9 Salvatorische Klausel
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Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtsstand: Limburg an der Lahn
Stand: Mai 2024