Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der MPI LED- & Energiekonzepte GmbH
(nachfolgend „MPI“ genannt) gegenüber ihren Kunden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, MPI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. MPI liefert LED-Produkte und bietet entsprechende Dienstleistungen, einschließlich Beratung, Planung, Umrüstung und Installation von LED-Beleuchtungssystemen, an.
2. Alle Angebote von MPI sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von MPI zustande.
3. MPI wird im Rahmen der Umrüstung der Lichtanlage die Elektronik, sofern notwendig, erneuern. Hierzu zählen alle Komponenten ab der Unterverteilung. Bei der Unterverteilung wird von einer DIN entsprechenden Unterverteilung ausgegangen. Die entsprechenden Normen (DIN 43870, DIN VDE 0603, DIN VDE 0100, DIN VDE 0603, DIN 43880, DIN EN 62305-3 (VDE 0185-3):2006-10). Zusätzlich entstehender Aufwand, der durch Nichteinhaltung der Normen entsteht, ist nicht in Angeboten der MPI enthalten. Sofern nicht mit beauftragt stellt der Kunde die Überspannungssicherheit & den Blitzschutz der umgerüsteten Sportanlage sicher.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger Versand- und Verpackungskosten.
2. Die Rechnungen von MPI sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MPI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MPI die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., hat MPI auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MPI, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Kunde kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist MPI schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit dieser Mahnung kommt MPI in Verzug.